Zugführer/in

Der/Die Zugführer/in (ZFü) ist für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung seines Technischen Zuges verantwortlich. Er ist dem Ortsbeauftragten gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges verantwortlich.

Das Aufgabenfeld ders ZFü umfasst:


- Ausbildung der Helfer/innen seines Zuges entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen, indem er insbesondere den Ausbildungsstand ermittelt und den Ausbildungsbedarf feststellt
- durchführung und/oder überwachung der Ausbildung
- anlegung und planungen von Übungen
- er beurteilt die Unterführer auf ihre Eignung und stellt Anträge für deren Berufung
- durch entsprechende Weisungen und Kontrollen die materielle Einsatzbereitschaft seines Zuges jederzeit sicherzustellen.
- Meldung von Schäden und Verluste zu melden
- auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken
- Verantwortlich für die Durchführung der seiner Einheit übertragenen Einsatzaufgaben, indem er insbesondere:
  > die Alarmierung seines Zuges gemäß Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) sicherstellt
  > die Einsatzbereitschaft des Zuges feststellt und meldet
  > im zugewiesenen Einsatzraum seine Einheit fachgerecht einsetzt
  > Verbindung zur Einsatzleitung, zu anderen Organisationen und zu THW-Einheiten aufnimmt
  > die Logistik für die eigene Einheit und für bereitgestellte Einheiten regelt

Im Einsatz ist er der unmittelbar übergeordneten Führungsstelle (FüSt) unterstellt.